Kreistag möge beschließen: Die Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis Göttingen und in der Stadt Göttingen wird in Bezug auf § 7 Rollstuhlzuschlag folgendermaßen geändert: Für die Beförderung eines nicht umsetzbaren Fahrgastes im Rollstuhl in speziell für Rollstuhltransporte ausgerüsteten Fahrzeugen ist…
