Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Landrat,
sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der CDU Fraktion möchte ich die Gelegenheit nutzen, um die immense Bedeutung der Kindertagespflege zu unterstreichen und zugleich die Dringlichkeit zu betonen, dass Kindertagespflegepersonen in unserer Gesellschaft die gleiche Anerkennung, Wertschätzung und Gleichberechtigung erfahren sollten wie ihre Kollegen in stationären Kindertageseinrichtungen.
Die Kindertagespflege stellt zweifellos einen festen Eckpfeiler unserer Gesellschaft dar und wurde bereits seit Langem politisch gefördert und gefordert. Sie fungiert als wichtige Schnittstelle, die es zahlreichen Eltern ermöglicht, Familie und Beruf in Einklang zu bringen, und gleichzeitig die frühkindliche Bildung und Betreuung unserer zukünftigen Generationen unterstützt. Dieser Grundsatz findet sich auch klar formuliert in §1 (2) der Satzung, welcher darauf hinweist, dass Kindertagespflegepersonen denselben Auftrag zu erfüllen haben wie ihre Kollegen in stationären Kindertageseinrichtungen.
Es ist somit von entscheidender Bedeutung, dass Kindertagespflegepersonen in Bezug auf stationäre Kindertageseinrichtungen gleichberechtigt behandelt werden, um jeglicher Form der Benachteiligung entgegenzuwirken. Die vorgesehenen Anpassungen in der Satzung des Landkreises Göttingen sind zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung, jedoch halten wir von der CDU diese Maßnahmen noch nicht für ausreichend, um diesem Anspruch vollends gerecht zu werden.
Vor diesem Hintergrund stellen wir unseren Änderungsantrag mit drei zentralen Punkten Eingewöhnungsphase, fachliche Begleitung sowie Ausfallzeiten, um die Satzung weiter zu optimieren. Diese vorgeschlagenen Änderungen sollen sicherstellen, dass Kindertagespflegepersonen fair und rechtlich sicher behandelt werden.
Falls unser Änderungsantrag keine Mehrheit finden sollte, werden wir uns bei der Abstimmung über die ursprüngliche Beschlussvorlage 24/2024 „Änderung der Satzung zur Kindertagespflege“ enthalten. Wir erkennen an, dass die bisherigen vorgeschlagenen Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben unumgänglich sind, sehen jedoch noch Spielraum für Verbesserungen, um eine optimale Satzung zu erreichen.
Zum Abschluss möchte ich hervorheben, dass der vorliegende Beschluss das Ergebnis eines zweijährigen Entwicklungsprozesses darstellt, der die gemeinsamen Anstrengungen von Politik, Verwaltung und kompetenten Fachkräften der Kindertagespflege wiederspiegelt. Die Bedeutung eines sorgfältigen und umfassenden Beteiligungsprozesses muss hierbei betont werden und sollte uns als Leitfaden für zukünftiges Handeln dienen.
Ich danke Ihnen herzlich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit und bin zuversichtlich, dass wir auch in Zukunft gemeinsam die Qualität der Kindertagespflege in unserem Landkreis kontinuierlich verbessern können.
Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit