13.11.2019

Änderungsantrag „Änderung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheits-verkehr mit Taxen der Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis Göttingen und in der Stadt Göttingen“

Kreistag möge beschließen:
Die Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im
Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis Göttingen und in der Stadt Göttingen wird in Bezug auf § 7 Rollstuhlzuschlag folgendermaßen geändert:
Für die Beförderung eines nicht umsetzbaren Fahrgastes im Rollstuhl in speziell für Rollstuhltransporte ausgerüsteten Fahrzeugen ist ein Zuschlag von 5,00 € zu erheben.

Begründung:
Die „Verordnung über Beförderungsentgelte und –bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis Göttingen und in der Stadt Göttingen“ sieht in der vorliegenden Form einige wirtschaftlich notwendige und moderate preisliche Anpassungen vor. So steigt der Grundpreis laut § 3 etwa von gegenwärtig 3,10 € auf 3,80 €, der Zuschlag für Kombifahrzeuge und Großraumtaxen steigt von bisher 6,00 € auf 7,00 €.
Der Rollstuhlzuschlag soll laut Vorlage hingegen um ganze 50% auf dann 15,00 € steigen, dies ist eine unverhältnismäßige Ungleichbehandlung und trifft Menschen, die ohnehin besondere Anstrengungen unternehmen müssen, um am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Wir sind uns bewusst, dass Taxi-Unternehmen durch Umbauten an Ihren Fahrzeugen, zur Ermöglichung der Beförderung von Menschen mit einer körperlichen Behinderung, hohen Kosten unterliegen. Diese sollten jedoch, mit einer Umlegung auf ihre Fahrgäste, durch einen Zuschlag von 5,00 €, ausreichend vergütet sein.
Bereits im Dezember 2018 wurde im Ausschuss AWVBPE der Antrag der AG Mobilität im Landkreis Göttingen auf Reduzierung des Rollstuhlzuschlags gestellt und von der CDU-Fraktion vorgetragen. Der Antrag aus 2018 lautete wie folgt:
„In Stadt und Landkreis Göttingen wird seit Mitte 2017 ein gemeinsamer Prozess zum Thema Inklusion unter dem Titel „Inklusion Bewegen“ durchgeführt, bei dem in thematischen Arbeitsgruppen das Thema Inklusion in Göttingen und Osterode im Schwerpunkt bearbeitet wird mit dem Ziel, einem „inklusiven Landkreis“ näher zu kommen..
1. Die AG Mobilität im Osterode a.H. hat in Ihrer Sitzung vom 29.08.2018 beschlossen:
Die zusätzliche Taxi-Beförderungspauschale für Rollstuhlfahrer*innen soll im Landkreis Göttingen abgeschafft werden.
Erläuterung: Beim Jahreswechsel von 2017 auf 2018 wurde die Taxi-Beförderungspauschale für Rollstuhlfahrer*innen von 5.-€ (je Fahrt) auf 10.- € (je Fahrt) erhöht. Mit Verweis auf z.B. das Bundesland Bremen, in dem keine zusätzliche Beförderungspauschale für Rollstuhlfahrer*innen erhoben wird, soll die im Landkreis Göttingen erhobene Pauschale schnellstmöglich abgeschafft werden. Die Teilnehmen-den der Arbeitsgruppe bewerten die zusätzliche Pauschale als Diskriminierung und entsprechend als eine dem Inklusionsgedanken widersprechende Gebühr.“
Dieser Antrag wurde mit Verweis auf die 2-jährigen Tarifverhandlungen von der Verwaltung abgewiesen und auf die Verhandlungen in 2019 übertragen. Nun wird in der Vorlage 266/2019 unter §7 der Tarif von 10€,- auf 15€ erhoben, abermals eine Erhöhung um 50%. Dem widerspricht die CDU-Fraktion entschieden. Wie auch in den Fachausschüssen für Soziales, Gesundheit und Integration stehen wir zu dem Inklusionsgedanken auf breiter Ebene. Wir fördern die Inklusion in Schulen und am Arbeitsplatz. Mit diesem Änderungsantrag verhindern wir, dass Menschen mit Mobilitätseinschränkung noch zusätzlich Stolpersteine in den Weg gelegt werden!
Gez. Susanne Mackensen-Eder

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