Die CDU-Kreistagsfraktion im Landkreis Göttingen dringt auf eine schnelle und rechtssichere Lösung für die Behelfsbrücke über den Wendebach bei Friedland. Nach Auffassung der CDU muss jetzt Schluss sein mit Zuständigkeitsdebatten zulasten der Bürgerinnen und Bürger. Entscheidend ist, dass Fußgänger und Radfahrer die Querung bis zum Beginn der eigentlichen Sanierungsarbeiten nutzen können.
Dazu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion, Harm Adam: „Die Menschen in Friedland haben kein Verständnis dafür, wenn lange darüber gestritten wird, wer wann mit wem gesprochen hat. Sie erwarten zu Recht, dass Politik und Verwaltung eine funktionierende Übergangslösung ermöglichen. Es geht nicht um Schlagzeilen, sondern um eine sichere und praktikable Brücke.“
Die CDU-Fraktion verweist darauf, dass die Kreisverwaltung selbst in ihrer veröffentlichten Einordnung ausführt, die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr habe eine Vereinbarung vorbereitet, mit der Zuständigkeiten, Sicherheits- und Haftungsfragen geklärt werden könnten. Diese Vereinbarung könne vom Gemeindebürgermeister jederzeit unterzeichnet werden. Zugleich stellt die Kreisverwaltung klar, dass eine Kostenbeteiligung des Landkreises einen förmlichen Gremienbeschluss voraussetzt.
Harm Adam weiter: „Wenn die Kreisverwaltung selbst sagt, dass eine klare und einfache Lösung auf dem Tisch liegt, dann muss diese jetzt auch genutzt werden. Friedland sollte die Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen unverzüglich unterzeichnen. Und der Landkreis muss bereit sein, seinen Teil durch einen sauberen Beschluss zur Kostenbeteiligung beizutragen. Genau dafür werden wir uns im Kreistag einsetzen.“
Für die CDU-Kreistagsfraktion ist klar: Der Landkreis darf sich nicht hinter formalen Hinweisen verstecken, wenn zugleich ein rechtssicherer Weg benannt wird. Ebenso darf die Gemeinde Friedland die vorhandene Möglichkeit nicht ungenutzt lassen. Jetzt müsse gehandelt werden, damit die Bürgerinnen und Bürger vor Ort möglichst rasch von einer verlässlichen Übergangslösung profitieren.
„Unser Maßstab ist einfach: Brücke statt Zuständigkeitsstreit. Wer eine Lösung will, muss jetzt Verantwortung übernehmen. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten kein gegenseitiges Fingerzeigen, sondern eine begeh- und befahrbare Verbindung“, so Harm Adam abschließend.
Die CDU-Kreistagsfraktion wird daher einen Antrag in den Kreistag einbringen, mit dem der Abschluss der Vereinbarung unterstützt und zugleich eine rechtssichere Grundlage für eine angemessene Kostenbeteiligung des Landkreises geschaffen werden soll. Ziel bleibt, die Behelfsbrücke bis zum Beginn der eigentlichen Sanierungsarbeiten nutzbar zu halten.
gez.
Harm Adam
Finanzpolitischer Sprecher
CDU-Fraktion
Antrag
Zur Sitzung des Kreisausschusses am 21.04.2026 sowie zur Sitzung des Kreistages am 23.04.2026
Rechtssichere Ermöglichung der Nutzung einer Behelfsbrücke über den Wendebach bei Friedland bis zum Beginn der Sanierungsarbeiten
Der Kreistag möge beschließen:
- Der Landkreis Göttingen bekräftigt das Ziel, für die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, eine sichere und praktikable Querungsmöglichkeit über den Wendebach bei Friedland jedenfalls bis zum Beginn der eigentlichen Sanierungsarbeiten sicherzustellen.
- Die Kreisverwaltung wird gebeten, gegenüber der Gemeinde Friedland und dem Land Niedersachsen mit Nachdruck darauf hinzuwirken, dass die seitens der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorbereitete Vereinbarung über Zuständigkeit, Betrieb, Verkehrssicherung und Haftung der Behelfsbrücke unverzüglich abgeschlossen wird.
CDU-Fraktion im Kreistag Göttingen, Reinhäuser Landstr. 4, 37083 Göttingen
An die Verwaltung
-im Haus- - Der Kreistag erklärt die grundsätzliche Bereitschaft des Landkreises Göttingen, sich im Rahmen der haushaltsrechtlichen und kommunalrechtlichen Möglichkeiten angemessen an den Kosten der Errichtung und des Rückbaus der Behelfsbrücke zu beteiligen, sofern
a) die Vereinbarung zwischen der Gemeinde Friedland und dem Land Niedersachsen rechtsverbindlich abgeschlossen ist,
b) die Fragen der Zuständigkeit, der Verkehrssicherungspflicht und der Haftung eindeutig geregelt sind und
c) dem Kreistag eine belastbare Darstellung der entstehenden Kosten sowie ein Vorschlag zu deren Finanzierung vorgelegt werden. - Die Kreisverwaltung wird beauftragt, dem Kreistag kurzfristig eine entscheidungsreife Beschlussvorlage vorzulegen, aus der die rechtlichen, tatsächlichen und finanziellen Voraussetzungen einer Kostenbeteiligung des Landkreises hervorgehen.
Begründung:
Die öffentliche Diskussion um die Behelfsbrücke bei Friedland muss jetzt in eine schnelle, praktikable und rechtssichere Lösung überführt werden. Maßgeblich ist, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht länger unter Zuständigkeitsdebatten leiden, sondern eine sichere Querungsmöglichkeit tatsächlich nutzen können.
Die von der Kreisverwaltung veröffentlichte Einordnung weist selbst darauf hin, dass die Zuständigkeiten im Grundsatz geklärt sind. Danach ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Baulastträgerin. Zugleich wird ausgeführt, dass für die bestehende Behelfsbrücke eine Vereinbarung vorbereitet worden ist, die die Fragen der Zuständigkeit sowie der Sicherheits- und Haftungsverantwortung verbindlich regeln soll und vom Gemeindebürgermeister jederzeit unterzeichnet werden kann. Ebenso stellt die Kreisverwaltung klar, dass der Landkreis diese Vereinbarung nicht selbst übernehmen kann, weil er weder Baulastträger ist noch Bau oder Aufstellung der Brücke veranlasst hat.
Gerade daraus folgt, dass jetzt der Abschluss dieser Vereinbarung der entscheidende nächste Schritt ist. Wenn die Kreisverwaltung selbst von einer klaren und einfachen Lösung spricht, dann muss diese Möglichkeit nun ohne weiteres Zögern genutzt werden. Ziel muss es sein, die Behelfsbrücke wenigstens bis zum Beginn der eigentlichen Sanierungsarbeiten nutzbar zu machen.
Zugleich weist die Kreisverwaltung zutreffend darauf hin, dass eine Beteiligung des Landkreises an den Kosten nicht auf informeller Grundlage erfolgen kann, sondern eines rechtssicheren Beschlusses der zuständigen Gremien bedarf. Ohne eine solche Beschlusslage darf die Verwaltung Mittel nicht bereitstellen oder auszahlen. Auch insoweit ist daher politisches Handeln erforderlich.
Der vorliegende Antrag verbindet beide Ebenen: Zum einen soll die rechtlich erforderliche Vereinbarung zwischen Gemeinde Friedland und Land Niedersachsen unverzüglich zustande kommen. Zum anderen soll der Landkreis seine politische Bereitschaft erklären, eine geordnete und rechtssichere Lösung durch eine angemessene Kostenbeteiligung zu unterstützen. Damit wird weder in fremde Zuständigkeiten eingegriffen noch eine rechtlich nicht abgesicherte Auszahlung verlangt. Vielmehr wird der Weg eröffnet, auf der Grundlage klarer Verantwortlichkeiten und einer ordnungsgemäßen Gremienentscheidung zu einer zügigen Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu gelangen.
Die CDU-Kreistagsfraktion hält diesen Weg für sachgerecht, bürgernah und mit der von der Kreisverwaltung selbst dargelegten Rechtsauffassung vereinbar.
gez.
Harm Adam
Finanzpolitischer Sprecher
CDU-Fraktion




