10.12.2025

CDU bringt Resolution für Investitions-Booster ein

Körner: „Niedersachsen darf beim Vergaberecht nicht länger schlafen“

Die CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Göttingen bringt in der kommenden Kreistagssitzung eine Resolution ein, die das Land Niedersachsen auffordert, das Vergaberecht grundlegend zu vereinfachen. Hintergrund ist der wachsende Investitionsstau im Land sowie die zunehmende Belastung der mehr als 900 kommunalen Vergabestellen.

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Andreas Körner erklärt:
„Unsere Infrastruktur ist vielerorts überaltert. Wir wollen hier im Landkreis längst bauen und sanieren – doch das Land lähmt uns mit Dokumentationspflichten, Sonderregeln und Wertgrenzen. So wird kein Projekt schneller, im Gegenteil.“

Die CDU-Fraktion betont, dass zahlreiche Projekte im Landkreis Göttingen – von Kreisstraßen über Schulgebäude bis hin zu sozialen Einrichtungen und Sportstätten – ins Stocken geraten, weil Niedersachsen sein Vergaberecht immer weiter verkompliziert. Während andere Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen ihr Vergaberecht bereits entschlackt haben, halte Niedersachsen an zusätzlichen Pflichten fest, die Verfahren verzögerten und Personal massiv binden.

„Wir sehen jeden Tag, wie Verfahren steckenbleiben, obwohl die Finanzierung steht. Das frustriert die Menschen und bremst die Entwicklung unserer Region“, so Dr. Körner.

Dringlicher werde die Lage auch vor dem Hintergrund des neuen 500-Milliarden-Euro-Sondervermögens des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität. Diese Mittel könnten erhebliche Chancen eröffnen – vorausgesetzt, Niedersachsen schafft endlich schnellere und verlässliche Abläufe.

„Wenn das Land nicht handelt, verlieren wir Bundesmittel an andere Länder, die effizienter und unbürokratischer arbeiten. Das können wir uns nicht leisten“, warnt der CDU-Fraktionsvorsitzende.
Die CDU-Resolution fordert daher ein deutlich verschlanktes Vergaberecht, weniger landesrechtliche Auflagen und mehr Entscheidungsspielräume für die Kommunen, damit Projekte vor Ort schneller umgesetzt werden können.

„Wir wollen ein Vergaberecht aus einem Guss, das Investitionen ermöglicht – nicht ein System, das alles verlangsamt. Niedersachsen muss endlich aufwachen“, fordert Dr. Körner abschließend.

Die Resolution wird in der Kreistagssitzung eingebracht und anschließend der Landesregierung sowie den Fraktionen des Niedersächsischen Landtages zugeleitet.

Investitions-Booster für den Landkreis Göttingen: Vergaberecht vereinfachen und Investitionen beschleunigen
Beschlussvorschlag
Der Kreistag des Landkreises Göttingen möge beschließen:

  1.  Der Kreistag des Landkreises Göttingen fordert die Landesregierung und den Niedersächsischen Landtag auf, das niedersächsische Vergaberecht grundlegend zu modernisieren und zu vereinfachen, um kommunale Investitionen deutlich zu beschleunigen und überflüssige Bürokratie abzubauen.
Hierzu gehört erstens die Änderung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG). Der Landkreis Göttingen sowie alle übrigen Kommunen sollen vollständig aus dem Anwendungsbereich des NTVergG für Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte herausgenommen werden. Damit entfallen landesrechtliche Dokumentationspflichten, zusätzliche Nachweispflichten, landesrechtliche Wertgrenzenregelungen und Berichtspflichten gegenüber Landesbehörden. Ziel ist ein Vergaberecht, das ohne landesrechtliche Sonderregelungen auskommt und die Kommunen nicht ausbremst.
Zweitens fordert der Kreistag Änderungen am Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Für Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte sollen die Vergabegrundsätze Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit, Transparenz und Gleichbehandlung als verbindliche Leitlinien festgelegt werden. Weitere landesrechtliche Vorgaben für den kommunalen Unterschwellenbereich sollen entfallen, um die Verfahren spürbar zu vereinfachen und rechtssicher auszugestalten.
Drittens soll die Niedersächsische Wertgrenzenverordnung (NWertVO) angepasst oder aufgehoben werden. Die landesrechtlich festgelegten Wertgrenzen im Unterschwellenbereich sollen gestrichen werden. Künftig soll der Landkreis Göttingen selbst festlegen können, ob ein Direktauftrag, eine beschränkte Ausschreibung oder eine öffentliche Ausschreibung erforderlich ist. Die Entscheidung soll allein auf Grundlage der oben genannten Vergabegrundsätze erfolgen.

  1.  Der Kreistag des Landkreises Göttingen fordert die Landesregierung auf, die Kommunen bei der Einführung eines vereinfachten Vergaberechts zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere der Ausbau digitaler Vergabeverfahren sowie die Zusage, keine neuen landesrechtlichen Auflagen einzuführen, die die kommunale Investitionstätigkeit weiter erschweren.
  2.  Der Kreistag des Landkreises Göttingen beschließt, diese Resolution der Niedersächsischen Staatskanzlei, dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium, dem Niedersächsischen Innenministerium sowie allen Fraktionen des Niedersächsischen Landtages zuzuleiten.

Begründung
In Niedersachsen besteht ein erheblicher Investitionsstau in Milliardenhöhe. Straßen, Brücken, Schulen, Kitas, Sportstätten sowie viele weitere Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge weisen einen erheblichen Sanierungsbedarf auf. Auch der Landkreis Göttingen steht vor der Herausforderung, zahlreiche Maßnahmen zeitnah umzusetzen. Die Verzögerungen beruhen häufig nicht auf fehlenden Mitteln, sondern auf einem überkomplexen Vergaberecht, das durch zusätzliche landesrechtliche Vorschriften weiter verkompliziert wird.
Die bestehenden Dokumentations-, Nachweis- und Berichtspflichten binden erhebliche personelle Ressourcen in den kommunalen Vergabestellen und verlängern die Verfahren deutlich. Die kommunalen Spitzenverbände warnen seit Langem vor den Folgen dieser Überregulierung und fordern einfache, digitale und praxistaugliche Regelungen. Andere Bundesländer – insbesondere Nordrhein-Westfalen – haben das Vergaberecht bereits entbürokratisiert und entlasten ihre Kommunen spürbar.
Der Bund stellt mit dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in Höhe von 500 Milliarden Euro umfangreiche Investitionsmittel bereit. Diese Mittel können jedoch nur genutzt werden, wenn Vergabeverfahren schnell, rechtssicher und unkompliziert möglich sind. Ohne eine grundlegende Vereinfachung drohen den Kommunen – auch dem Landkreis Göttingen – beträchtliche finanzielle Nachteile, weil Projekte nicht rechtzeitig begonnen werden können.
Ein modernes, einfaches und schlankes Vergaberecht ist daher Voraussetzung dafür, dass der Landkreis Göttingen notwendige Infrastrukturmaßnahmen zeitnah umsetzen kann. Die Landesregierung ist gefordert, die bestehenden Hürden abzubauen und den Kommunen die notwendige Handlungsfreiheit zu geben.

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