Nach der Veröffentlichung der Anfrage der CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Göttingen über die Zahlung ihrer Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2018 trotz totaler Abwesenheit in den Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse und Gremien hat die AfD-Abgeordnete Guth, die zugleich Landesvorsitzende ihrer Partei und Fraktionsvorsitzende im Landtag ist, in einer Presseerklärung mitteilen lassen, sie habe an den Sitzungen des Kreistages, die regelmäßig dienstags stattfinden, nicht teilnehmen können, weil zeitgleich die Landtagsfraktion unter ihrem Vorsitz tage. Sie wolle aber ihr Kreistagsmandat behalten, um den Nachrücker Lars Steinke zu verhindern.
Göttingen - Das, so der Fraktionsvorsitzende Harald Noack, will die CDU-Fraktion Frau Guth nicht durch-gehen lassen. Die Kreistagsabgeordnete Guth habe offenbar keine Kenntnis von den Abläufen im Kreistag. Dieser tage regelmäßig nicht dienstags, sondern mittwochs. Im Übrigen erhalten Kreistagsabgeordnete im Kreistag Göttingen eine monatliche Aufwandsentschädigung für ihre verantwortungsvolle, zeitlich aufwändige Arbeit im neuen großen Landkreis im Kreistag und seinen Ausschüssen in Höhe von 400 € und darüber hinaus eine pauschale Vergütung für die ihm entstehenden Fahrtkosten, was bei Frau Guth einen Betrag von zusätzlich rund 150 € im Monat ausmachen dürfte. Die Aufwandsentschädigung entfalle, wenn die Abgeordnete länger als sechs Wochen an der Ausübung ihres Amtes verhindert sei, mit dem Beginn des nächsten Kalendermonats. „Natürlich, „so Noack, „hat der Kreistag bei dieser Bestimmung in der Entschädigungssatzung an eine dauerhafte Verhinderung durch Krankheit oder Ortswechsel gedacht. Da die amtliche Tätigkeit eines Abgeordneten wesentliche Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung ist, die Abgeordneten ihre Tätigkeit im Rahmen der Gesetze nach ihrer freien, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl geleiteten Überzeugung ausüben, war eben eine totale Abwesenheit eines Abgeordneten aus anderen Gründen als „Phantomabgeordneter“ und die Verweigerung der Mandatsniederlegung zur Verhinderung eines politisch nominierten Nachrückers der eigenen Partei schlicht undenkbar.“ Gerade die Vorsitzende einer Partei, die, wenn auch unberechtigt, exklusiv „das Volk“ zu vertreten vorgibt, kann nicht unter schwerem Verstoß gegen demokratische Grundsätze ihr Mandat schlichtweg nicht ausüben. Wenn Frau Guth in ihrer Presseerklärung schließlich angibt, sie habe die Aufwandsentschädigung, soweit sie diese nicht versteuern müsse, ihrer Fraktion gespendet, bedeutet das im Ergebnis, dass der Landkreis mittelbar auf diese Weise die AfD finanziert. Der Landrat, so Noack, müsse sehr genau prüfen, ob nach dieser Begründung der Abgeordneten Guth sie nicht doch an der Ausübung ihres Mandates dauerhaft gehindert war und ist und auf dieser Grundlage für zehn Monate des Jahres 2018 5500 € zurückverlangt werden. Die CDU-Fraktion sei im Kreistag nicht als kleinlich verschrien. Wir diskutieren aber in Haushaltsberatungen, so Noack, über freiwillige Zuwendungen an soziale und kulturelle Einrichtungen in wesentlich geringerer Höhe. Und wenn Frau Guth nicht rechtlich zur Rückzahlung verpflichtet ist, moralisch ist sie ungerechtfertigt bereichert.
Gez. Dr. Harald Noack