Die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag Göttingen haben gemeinsam
die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Kreistages sowie einer
vorausgehenden außerordentlichen Sitzung des Kreisausschusses auf der Grundlage von §
59 Abs. 2 sowie § 78 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) beantragt.
Der Antrag wird von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Kreistages sowie von
mindestens einem Drittel der Beigeordneten des Kreisausschusses getragen. Das
erforderliche gesetzliche Quorum ist damit in beiden Fällen erfüllt.
Die CDU begründet den Schritt mit der besonderen Bedeutung der aktuellen Vorgänge für die
Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung und das Vertrauen in die kommunale
Selbstverwaltung. Vor diesem Hintergrund sei eine zeitnahe Beratung in den zuständigen
politischen Gremien notwendig.
Die CDU bittet den Landrat daher um eine kurzfristige Terminierung der Sitzungen, möglichst
innerhalb weniger Tage. Zudem regt sie an, die Sitzungen als hybride Formate durchzuführen,
um eine Teilnahme der Kreistagsabgeordneten in Präsenz und digital zu ermöglichen.
Auf der beantragten Tagesordnung stehen unter anderem eine Aussprache über die
Ergebnisse der nichtöffentlichen Kreistagssitzung vom 5. März 2026 sowie die Beratung und
Abstimmung über einen Antrag der CDU-Fraktion an die Kommunalaufsicht des Landes
Niedersachsen. Dieser sieht vor, die unverzügliche Prüfung einer vorläufigen Dienstenthebung
nach § 38 des Niedersächsischen Disziplinargesetzes zu veranlassen.
Angesichts der besonderen Dringlichkeit bittet die Fraktionen außerdem um Prüfung, ob eine
verkürzte Ladungsfrist nach den Regelungen der Geschäftsordnung angewendet werden
kann.
gez. Andreas Körner Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion
CDU-Fraktion, GRÜNE-Fraktion im Kreistag Göttingen
Göttingen, den 06.03.2026
Antrag auf Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Kreistages sowie einer außerordentlichen Sitzung des Kreisausschusses gemäß § 59
Abs. 2 NKomVG sowie § 78 Abs. 1 NKomVG
Sehr geehrter Herr Landrat,
gemäß § 59 Abs. 2 Nr. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beantragen die unterzeichnenden Mitglieder des Kreistages die unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen öffentlichen Sitzung des Kreistages.
Zugleich beantragen die unterzeichnenden Mitglieder des Kreisausschusses gemäß § 78 Abs. 1
NKomVG die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Kreisausschusses, die der Sitzung des
Kreistages vorausgehen soll. Der Antrag wird von mindestens einem Drittel der Mitglieder des Kreistages sowie von mindestens einem Drittel der Beigeordneten des Kreisausschusses gestellt. Das gesetzlich erforderliche Quorum ist damit jeweils erfüllt.
Angesichts der besonderen Bedeutung der Angelegenheit bitten wir um eine unverzügliche Terminierung der Sitzungen und gehen davon aus, dass diese zeitnah, möglichst innerhalb weniger Tage, stattfinden.
Darüber hinaus regen wir an, die Sitzungen gemäß § 5a der Hauptsatzung des Landkreises Göttingen
als hybride Sitzungen durchzuführen, um eine Teilnahme sowohl in Präsenz als auch im Wege der digitalen Zuschaltung zu ermöglichen.
Beantragte Tagesordnung:
1.) Aussprache über die Ergebnisse der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages vom 05.03.2026
sowie über sich hieraus ergebende weitere Beratungs- und Handlungsbedarfe. Die Beratung
dieses Tagesordnungspunkt soll, sofern rechtlich notwendig, im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen.
2.) Beratung und Abstimmung über den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion:
„Antrag an die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen betreffend die unverzügliche Prüfung einer vorläufigen Dienstenthebung nach § 38 NDiszG“ vom 27.02.2026.
Begründung:
Die derzeitigen Vorgänge von erheblicher öffentlicher und verwaltungsorganisatorischer Tragweite betreffen sowohl die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung als auch das Vertrauen in die kommunale
Selbstverwaltung. Vor diesem Hintergrund erscheint eine zeitnahe Befassung der zuständigen Gremien
geboten. Wir bitten daher um eine unverzügliche Einberufung der beantragten Sitzungen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben des NKomVG sowie der einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung des Kreistages. Vor dem Hintergrund der besonderen Dringlichkeit bitten wir zudem um Prüfung, ob eine verkürzte Ladungsfrist gemäß den Regelungen der Geschäftsordnung zur Anwendung kommen kann. Wir bitten um zeitnahe schriftliche Bestätigung des Eingangs dieses Antrags sowie um Mitteilung der vorgesehenen Sitzungstermine.
gez.
CDU-Fraktion - Harm Adam
CDU-Fraktion – Hans Otto Arnold
GRÜNE-Fraktion – Joachim Beisheim
CDU-Fraktion – Maria Bock
CDU-Fraktion – Sebastian Bornmann
GRÜNE-Fraktion – Thomas Dabergott
CDU-Fraktion – Thomas Deppe
CDU-Fraktion – Andreas Diedrich
CDU-Fraktion – Frauke Eimer-Bathke
GRÜNE-Fraktion – Maria Gerl-Plein
CDU-Fraktion – Frank Germeshausen
CDU-Fraktion – Monika Grammel
CDU-Fraktion – Fritz Güntzler
GRÜNE-Fraktion – Ute Haferburg
GRÜNE-Fraktion – Klaudia Hanisch
CDU-Fraktion – Luca Heinemann
CDU-Fraktion – Markus Jerrentrup
CDU-Fraktion – Andreas Körner
GRÜNE-Fraktion – Dietmar Linne
GRÜNE-Fraktion – Leila Morgenroth
GRÜNE-Fraktion – Andrea Obergöker
GRÜNE-Fraktion – Yonas Schiferau
GRÜNE-Fraktion – Susanne Schmall
CDU-Fraktion – Inke Teuteberg
CDU-Fraktion – Till Theele
GRÜNE-Fraktion – André Tront
CDU-Fraktion – Harm-Heiko de Vries
GRÜNE-Fraktion – Daniel Wehmeyer
CDU-Fraktion – Werner Wille
GRÜNE-Fraktion – Steffani Wirth
CDU-Fraktion – Karin Wode




