Die in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und öffentliche Einrichtungen am 7.11.2019 vorgestellte „Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis Göttingen und in der Stadt Göttingen“ stieß in den Reihen der CDU-Fraktion auf breite Ablehnung.
Während die Mehrheitsfraktion, bestehend aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und den Freien Wählern, die Verordnung einstimmig befürwortete, entzündete sich der Konflikt aufgrund der unverhältnismäßigen Erhöhung des Rollstuhlzuschlags, um 50 %, auf dann 15,00 €.
Dazu die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Susanne Mackensen-Eder: „Wir können diese Ungerechtigkeit nicht unwidersprochen durchgehen lassen, während die Kostenanpassungen in allen Bereichen vergleichsweise moderat ausfallen, trifft die neue Verordnung die Menschen besonders hart, die ohnehin besondere Anstrengungen unternehmen müssen, um am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Wir sind uns bewusst, dass Taxi-Unternehmen durch Umbauten an Ihren Fahrzeugen, zur Ermöglichung der Beförderung von Menschen mit einer körperlichen Behinderung, hohen Kosten unterliegen. Diese sollten jedoch, durch einen in unserem Änderungsantrag zum Kreistag am 18.12. geforderten Zuschlag von 5,00 €, ausreichend vergütet sein.“
Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Harm Adam ergänzt: „Bereits zum Jahreswechsel von 2017 auf 2018 wurde die Taxi-Beförderungspauschale für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer von 5 € (je Fahrt) auf 10 € (je Fahrt) erhöht, der Landkreis Göttingen sollte, im Sinne einer gelingenden Inklusion, diesen Missstand ausräumen und Menschen mit körperlichen Handicaps nicht weitere Steine in den Weg legen.“
Gez. Susanne Mackensen-Eder und Harm Adam