zur Sitzung des Kreistages am 29.04.2020
Wir begrüßen das Krisenmanagement der Landesregierung und insbesondere die Initiative zur Corona-Pandemie bedingten Unterstützung der Kulturschaffenden unseres Landes. Der Kreistag des Landkreises Göttingen appelliert an Herrn Ministerpräsident Weil, das niedersächsische Hilfspaket für Solo-Selbstständige anzupassen. Die aktuellen Bundes- und Landesförderungen umfassen nur den betrieblichen Sach- und Finanzaufwand, wie gewerbliche Mieten, Pachten oder Leasingraten, wohingegen Kosten des persönlichen Lebensunterhalts nicht anrechenbar sind. Solo-Selbstständige verfügen oftmals über keine Betriebsmittel, für die sie Hilfe beantragen können.
Einige Bundesländer, wie z.B. Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen unterstützen ihre Künstlerinnen und Künstler bereits unbürokratisch mit Zuschüssen zwischen 2000 € bis 3000 €. Solo-Selbstständige sind in der jetzigen Lage dringend auf entsprechende Mittel angewiesen, die ihren nackten Lebensunterhalt sichern.
Die Unterstützung von Kulturschaffenden in der Krise ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die auch in Niedersachsen dringend angeraten wird.
Begründung:
Der Landkreis Göttingen verfügt über eine diverse lebendige Kulturszene. Kultur ist kein verzichtbarer Luxus, sie hilft Trübsal in der Kontaktsperre zu vertreiben. Beeindruckend, mit
wie viel Phantasie und bester Qualität die Kulturschaffenden des Landkreises uns alle über das Internet verwöhnen und bei guter Laune halten. Doch davon kann kein Kulturschaffender leben. Viele Künstlerinnen und Künstler brauchen dringend Unterstützung, sie fallen durch alle Förderraster. Wir wollen nicht riskieren, dass etwas unglaublich Kostbares womöglich unwiederbringlich verloren geht. In besonderem Maß ist die Kulturvermittlung zu unterstützen, jeder soll die Kultur als Lebenselixier für sich entdecken können.
Der Dialog zwischen Kulturverwaltung, Mitgliedern des Kreistages und den regionalen Kulturakteuren verdeutlicht, dass Solo-Selbstständige in Kultur und gemeinwohlorientierter Weiterbildung durch die Corona-Pandemie besonders stark von Einnahmeausfällen betroffen sind und in der aktuellen Debatte um Rettungsschirme kein ausreichendes Gehör finden.
Professionelle freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die durch Absage von Engagements in finanzielle Engpässe geraten, müssen dringend zügig mit einem als Überbrückungshilfe angedachten Sonderförderprogramm unterstützt werden, damit sie nicht die Grundsicherung beantragen müssen.
Gez. Andreas Körner
Fraktionsvorsitzender
Resolution Hilfe für Solo-Selbstständige