In der Sitzung des Kreistages am 18.12.2019 gelang es der CDU die geplante Erhöhung des Rollstuhlzuschlags um 50%, auf dann 15,00 € abzuwenden.
Auf die in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen und öffentliche Einrichtungen am 7.11.2019 vorgestellte „Verordnung über die Beförderungsentgelte und -bedingungen im Gelegenheitsverkehr mit Taxen der Unternehmerinnen und Unternehmer im Landkreis Göttingen und in der Stadt Göttingen“ reagierte die CDU-Fraktion mit einem Änderungsantrag. Der nun gefundene Kompromiss kann als (Teil-)Erfolg verbucht werden. Die Verordnung sieht in der neugefassten Version keine Erhöhung des Rollstuhlzuschlags vor. So zahlen Menschen mit körperlichen Handicaps, für die Beförderung in einem, für Rollstuhltransporte ausgerüsteten, Fahrzeug weiterhin 10,00 € je Fahrt.
Dazu die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Susanne Mackensen-Eder: „Wir haben einen großen Aufwand betrieben, um Menschen mit Handicaps eine zusätzliche finanzielle Belastung zu ersparen, dies ist uns gelungen. Die beschlossene Verordnung für den Landkreis und die Stadt Göttingen erhält den Status quo. Jeglicher Zuschlag stellt jedoch einen enormen Eingriff in die Mobilitätsrechte eines Menschen dar und ist schlichtweg unbefriedigend. Aus eben diesem Grund dienen die Städte Hannover und Bremen als Vorbild, da sie auf die Erhebung eines Rollstuhlzuschlags verzichten. In London erhalten Fahrer/-innen keine Zulassung, wenn ihr Taxi keine Rollstuhlbeförderung ermöglicht. Die CDU wird sich weiter gegen jegliche Formen der Diskriminierung von Minderheiten und für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe einsetzen.“
Gez. Susanne Mackensen-Eder
PM Unverhältnismäßige Erhöhung des Rollstuhlzuschlags für Taxen abgewendet