09.07.2019

Landrat Reuter (SPD) sieht Spielräume des Landkreises für eine finanzielle Entlastung der Städte und Gemeinden – CDU fordert Taten

Aus Anlass der Kreistagssitzung vom 03.07.2019 hat Göttingens Landrat Bernhard Reuter (SPD) grundsätzlich anerkannt, dass die Notwendigkeit besteht, die Städte und Gemeinden im Landkreis Göttingen aufgrund des hohen Aufkommens der Kreisumlage finanziell zu entlasten und hierfür auch Spielräume bestehen. Die CDU-Kreistagsfraktion begrüßt, dass in diesen Punkten nun Klarheit herrscht und die zentrale Forderung sämtlicher CDU-Ratsfraktionen des Landkreises nach einer deutlichen Senkung der Kreisumlage um zwei Punkte ernst genommen wird.
Lediglich in Bezug auf die Wahl der Mittel einer finanziellen Entlastung besteht nach wie vor keine Einigkeit. In einer gemeinsamen Resolution an den Landrat hatten sämtliche kommunalen Fraktionsvorsitzenden der CDU Druck auf den Landrat ausgeübt. Denn der Landkreis verlangt den Kommunen eine Kreisumlage ab, die deutlich über dem Landesschnitt und an der im Zukunftsvertrag anerkannten Maximalgrenze liegt, während der Landkreis Rücklagen von über 30 Mio. € gebildet hat.
Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion, Harm Adam: „Weder der Kreishaushalt noch die Kreisumlage sind ausgewogen, die enorme Höhe der kreiseigenen Rücklagen zeigt das deutlich. Erwirtschaftet der Landkreis Überschüsse, muss er seine Kreisumlage anpassen. Wenn eine geringere Kreisumlage die Spielräume der Städte und Kommunen, selbstverständlich einschließlich der Stadt Göttingen, für ihre Ergebnishaushalte ausweitet, ist das zu begrüßen. Aus unserer Sicht ist und bleibt eine Senkung der Kreisumlage der transparenteste und gerechte Hebel. Genau deshalb hatten die im Städte- und Gemeindebund zusammengeschlossenen Kommunen d.h. auch alle von der SPD gestellten Bürgermeister dies schon bei der Anhörung zum Kreishaushalt 2019 gefordert. Wir werden genau hinschauen, wie genau Landrat Reuter finanzschwächere Kommunen entlasten möchte. Die Steuerkraft kann als Bemessungsgrundlage, etwa mit Blick auf Hann. Münden, nicht das alleinige Kriterium sein, auch nicht die Heranziehung der Überschussrücklagen, denn viele Kommunen mit Überschussrücklagen mussten sich zuletzt investiv erheblich verschulden, während der Landkreis sich investiv sogar entschulden konnte. Kindergärten, Schulen, Straßen: unsere Städte und Gemeinden leben von der Substanz und teilen dieselben Probleme, wir halten es somit für sinnvoll, gleichmäßig zu entlasten. Die CDU wird sich dennoch keiner Diskussion über andere geeignete Mittel des finanziellen Ausgleichs verschließen, begrüßt grundsätzlich die nun einsetzende Versachlichung, wird jedoch auch weiterhin keine „Politik von oben“, durch den „gnädigen Landrat“ akzeptieren.“ Gez. Harm Adam

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