Der Kreistag möge beschließen:
Die Richtlinie des Landkreises über die Gewährung von Zuwendungen für kulturelle Projekte wird für das Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt.
Die im Haushalt 20/21 eingestellten Mittel für „Kulturelle Zwecke“ werden an Antragsteller ausgezahlt.
Berücksichtigt werden Anträge, die vor der Pandemie den Richtlinien entsprachen.
Nach Bedarf wird der Haushaltstitel bis zu 50T Euro aufgestockt.
Kulturschaffende, die sich an dem maßgeblich vom Landkreis initiierten Projekt „KiSN – Kunst in Südniedersachsen“ beteiligen und an andere Stelle keine Förderungen erfahren, können aus dem Haushaltstitel „ Kulturelle Zwecke “ einmalig Zuschüsse erhalten.
Begründung:
Kulturschaffende sind von der Corona-Krise besonders hart getroffen, Einnahmen gehen bis auf null zurück und eine gesicherte Perspektive durch neue Aufträge gibt es momentan überhaupt nicht.
Die kulturelle Vielfalt im Landkreis Göttingen muss, trotz der Corona-Pandemie, erhalten bleiben. Kulturschaffende, die keine Betriebskosten geltend machen können, erhalten häufig keine Förderungen. Hier soll der Landkreis auffangen.
CDU-Fraktion im Kreistag Göttingen, Reinhäuser Landstr. 4, 37083 Göttingen
An Herrn Landrat Reuter
-im Haus-
Der Landkreis braucht seine Künstlerinnen und Künstler, um weiterhin so vielfältig, bunt und lebenswert zu sein, wie er bislang war.
Kultur ist kein verzichtbarer Luxus. Insbesondere ist die Unterstützung von Kulturvermittlung bedeutsam. Ausdrücklich ist die Unterstützung von Kulturvermittlung und kulturelle Bildung bedeutsam. Kinder und Jugendliche sollen neue Welten erfahren und durch Kulturgenuss erschließen. Jeder soll die Kultur als Lebenselixier für sich entdecken können.
Gez. Sigrid Jacobi, Andreas Körner
Fraktionsvorsitzender
2020.6.10.Antrag Kulturelle Vielfalt im Landkreis erhalten - Kulturschaffende dürfen nicht durchs Förderraster fallen