20.01.2022

PM Kommunale Aufgabenverteilung und Finanzbeziehungen auf dem Prüfstand: CDU stellt Antrag auf Gutachten zur Evaluation der Verteilung der kommunalen Zuständigkeiten und den Finanzbeziehungen zwischen Landkreis und Stadt Göttingen

Die CDU-Kreistagsfraktion fordert ein Gutachten zur Evaluation der Verteilung der kommunalen Zuständigkeiten und den Finanzbeziehungen zwischen dem Landkreis und der Stadt Göttingen. Mit Blick auf die notwendigen Kosten ist ein gesonderter Etatansatz erforderlich, weshalb der Antrag eine Beratungsfolge parallel zu der 2. Lesung des Haushaltsplans des Landkreises für 2022 im Finanzausschuss und zur Verabschiedung des Haushaltes in der Kreistagssitzung vom 2. März 2022 vorsieht.

Die Reform oder Neustrukturierung von Zuständigkeiten und Finanzbeziehungen ist regelmäßig Teil der politischen Debatte in Niedersachsen. Im Auftrag des Landes wurde das 2010 vorgestellte Gutachten zu den „Kommunalstrukturen in Niedersachsen“ (Hesse-Gutachten) erstellt, das erheblichen Anpassungsbedarf der kommunalen und ökonomischen Kooperationsstrukturen der Region Göttingen aufzeigte und die Kreisfusion des Altkreises Osterode und des alten Landkreises Göttingen initiierte: aufgrund der Aufgabenexpansion der kommunalen Dienste und Verwaltungen der vergangenen Jahre und gelegentlicher Reibungen zwischen den beteiligten Verwaltungen nimmt die Debatte um eine gelingende Zusammenarbeit von Stadt und Landkreis aktuell wieder Fahrt auf. Für 2024 hat ohnehin das Innenministerium in § 169 Absatz 8 NKomVG den gesetzgeberischen Auftrag bekommen, den kommunalen Finanzausgleich für Stadt und Landkreis Göttingen auf Grundlage der Verhältnisse in den Jahren 2020 bis 2023 sowie unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Überprüfung durch den Gemeinsamen Ausschuss nach § 28 Abs. 2 Nds. AG SGB IX/XII hinsichtlich der Auswirkungen des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Neunten und des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuchs zu überprüfen.

Dazu der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und finanzpolitische Sprecher Harm Adam: „Eine Kernfrage der neuen Wahlperiode wird generell die Umsetzung einer gelingenden interkommunalen Zusammenarbeit im Landkreis Göttingen sein. So werden der Landkreis und die kreisangehörigen Gemeinden im kommenden Jahr über eine Änderung der Heranziehungsvereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen verhandeln.

Besonderer Bedeutung kommt aber dem Aufgabengeflecht und den Finanzbeziehungen zwischen Stadt und Landkreis Göttingen zu. Die CDU setzt sich dafür ein, Mittel für die Erstellung eines Gutachtens in den Haushaltsplan 2022 aufzunehmen. Der Aufgabenbereich ist vielfältig, umfasst zum einen die Regional- und Verkehrsplanung, die KFZ-Zulassung, die Wirtschaftsförderung, das Regionalmarketing, Schule und Soziales sowie Gesundheit und zum anderen die Finanzbeziehungen. Mit unserem Antrag wollen wir die aufkommende Diskussion versachlichen. Mittels eines Gutachtens wird eine Fülle von Daten, Informationen und Analysen erhoben. Dieses Material bietet eine hervorragende Arbeitsgrundlage für die aufkommenden politischen Diskussionen.  Eine Evaluation der Aufgabenfelder sollte zudem nicht allein durch die Ministerialbürokratie erfolgen.“ Adam schließt: „Als Kommunalpolitiker mit Herzblut wünsche ich mir für unsere Göttinger Region Planungssicherheit durch einen kommunalreformerischen Beitrag „von unten“.“

gez. Harm Adam

Stv. Fraktionsvorsitzender und Finanzpolitischer Sprecher

 

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