27.02.2026

CDU bringt Anträge zur Sicherung der Verwaltungsfähigkeit ein

Kreistagsfraktion fordert Riethig auf, sich gegenüber dem Kreistag zu erklären

Die CDU-Fraktion im Kreistag des Landkreises Göttingen bringt zwei Anträge ein, um die Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung zu sichern und weiteren Schaden vom Dienstbetrieb abzuwenden. Hintergrund sind festgestellte erhebliche Beeinträchtigungen innerhalb der Verwaltung sowie ein tiefgreifender Vertrauensverlust in Teilen der Führungsebene.

Andreas Körner, Fraktionsvorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion, erklärt: „Für uns steht nicht eine Person im Mittelpunkt, sondern die Funktionsfähigkeit unserer Kreisverwaltung.“ Ziel sei es, die Handlungsfähigkeit der Verwaltung schnellstmöglich wiederherzustellen und weiteren Schaden vom Landkreis abzuwenden.

Die CDU fordert die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen auf, unverzüglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine vorläufige Dienstenthebung nach § 38 des Niedersächsischen Disziplinargesetzes vorliegen. Parallel dazu soll der Kreistag beschließen, Landrat Marcel Riethig aufzufordern, seine Amtsgeschäfte eigenständig ruhen zu lassen und sich innerhalb einer gesetzten Frist schriftlich gegenüber dem Kreistag zu seinem weiteren Verbleib im Amt zu erklären.

Für den Fall, dass dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird, soll sich der Kreistag weitere Schritte vorbehalten – als Ultima Ratio auch die Einleitung eines Abwahlverfahrens. Körner betont: „Wir werden unserer Verantwortung gerecht werden und alle notwendigen Schritte prüfen, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung dauerhaft sicherzustellen.“

Zugleich kündigt er Gespräche mit den übrigen Fraktionen an, um eine gemeinsame und tragfähige Lösung im Interesse des Landkreises zu erreichen.

gez. Andreas Körner Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion

Antrag

Zur Sitzung des Kreistages am 05.03.2026.

 Antrag an die Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen betreffend die unverzügliche Prüfung einer vorläufigen Dienstenthebung

nach § 38 NDiszG  

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Landkreis Göttingen stellt fest, dass innerhalb der Kreisverwaltung ein tiefgreifender Vertrauensverlust gegenüber dem amtierenden Landrat besteht. Auf Grundlage des Schreibens erheblicher Teile der Führungsebene vom 23.2.2026 stellen wir nachweisbare erhebliche Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs fest.

Vor dem Hintergrund der beabsichtigten und gegenüber der Mitarbeiterschaft der Kreisverwaltung erklärten Rückkehr des Landrats in den Dienst sieht der Kreistag die ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung der Kreisverwaltung als konkret gefährdet an.

Der Kreistag beschließt daher:

  1. Die zuständige Kommunalaufsicht des Landes Niedersachsen wird aufgefordert, unverzüglich zu prüfen, ob die Voraussetzungen einer vorläufigen Dienstenthebung gemäß § 38 des Niedersächsisches Disziplinargesetz vorliegen, insbesondere im Hinblick auf eine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebs.
  • Die Kommunalaufsicht wird ersucht, den Kreistag zeitnah über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten.

Begründung:

Nach § 38 Abs. 1 NDiszG kann eine Beamtin oder ein Beamter vorläufig des Dienstes enthoben werden, wenn durch ein Verbleiben im Dienst der Dienstbetrieb wesentlich beeinträchtigt würde. Zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung ist eine schnellstmögliche disziplinarrechtliche Prüfung geboten.

gez.

Andreas Körner

Fraktionsvorsitzender

CDU im Kreistag

Antrag

Zur Sitzung des Kreistages am 05.03.2026.

 Aufforderung zur vorübergehenden Niederlegung der Amtsgeschäfte

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stellt gemäß § 58 Abs. 1 des Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz fest, dass nach seiner Bewertung eine erhebliche Störung der Funktionsfähigkeit der Kreisverwaltung vorliegt. Grundlage sind insbesondere die dem Kreistag vorliegenden schriftlichen Erklärungen von aus der Führungsebene der Verwaltung vom 23.2.2026.

Vor dem Hintergrund der Leitungsfunktion des Landrats gemäß § 85 Abs. 1 NKomVG und zur Sicherstellung eines geordneten Dienstbetriebs beschließt der Kreistag:

  1. Herr Marcel Riethig wird aufgefordert, seine Amtsgeschäfte mit sofortiger Wirkung eigenständig ruhen zu lassen, um eine weitere Beeinträchtigung des Dienstbetriebs im Sinne zu vermeiden.
  2. Herr Riethig wird aufgefordert, sich bis zum 12.3.2026, 12.00 Uhr, schriftlich gegenüber dem Vorsitzenden des Kreistags sowie allen Fraktionen zu seinem weiteren Verbleib im Amt und zu den Voraussetzungen einer Wiederherstellung einer geordneten Verwaltungsführung zu erklären.
  3. Für den Fall, dass dieser Aufforderung nicht nachgekommen wird oder keine tragfähige Grundlage für eine Fortführung der Amtsgeschäfte erkennbar ist, strebt der Kreistag

a) ein Abwahlverfahren im Sinne von § 82 NKomVG an.

b) eine unverzügliche Einberufung einer außerordentlichen Sitzung des Kreistages.

Begründung:

Der Kreistag trägt die politische Gesamtverantwortung für die Sicherstellung einer funktionsfähigen, handlungsfähigen und ordnungsgemäß arbeitenden Kreisverwaltung. Angesichts der festgestellten erheblichen Beeinträchtigungen des Dienstbetriebs, des erheblichen Vertrauensverlust und der erheblichen Spannungen innerhalb der Verwaltung ist es erforderlich, kurzfristig Klarheit über die weitere Amtsführung herzustellen und weiteren Schaden für die Arbeitsfähigkeit der Verwaltung abzuwenden.

gez.

Andreas Körner

Fraktionsvorsitzender

CDU im Kreistag

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